Regelmäßig steht der Versicherungsfall in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Schadenereignis, das versichert ist. Der Versicherungsschutz setzt im Schadenfall logisch voraus, dass eine Schadenersatzpflicht besteht. Die versicherungsrechtliche Beratung setzt deshalb die Bearbeitung des Schadenfalles durch den Experten voraus. Beide Verfahren hängen voneinander ab und haben wechselseitige Konsequenzen für das jeweils andere Verfahren. So sind beispielsweise die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten im Haftpflichtprozess zu beachten, um keinen Konflikt im Deckungsprozess zu verursachen.
Unsere Experten sind in der Lage die verschiedensten schadenersatzrechtlichen Situationen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu klären:
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