BGH-Entscheidung: Kein Versicherungsschutz bei Listenklausel
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Findet sich in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung eine Liste von Krankheiten ohne Corona/Covid-19, dann sind Schließungen im Lockdown nicht versichert.
Was die Presse sagt:
"Mark Wilhelm dürfte der erste Anwalt sein, der mit seinem Spezialwissen denen tatkräftig helfen will, deren Existenz durch den Coronavirus von jetzt auf gleich gefährdet ist"
Wirtschaftswoche-"Management Blog" vom 25. März 2020
"Anwalt startet Aufstand gegen Versicherer"
Handelsblatt vom 27. März 2020
"Wilhelms Kanzlei vertritt aktuell rund 1.000 klagebereite Gastgewerbe-Betriebe, die ihre Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung durchsetzen wollen."
Food Service vom 22. September 2020